Anspruchszinsen, Herabsetzungsantrag und Vorsteuererstattung bis 30. September 2018
Zur Erinnerung: Zahlungen zur Vermeidung von Anspruchszinsen, Herabsetzungsanträge für KSt- und ESt-Vorauszahlungen sowie die Einreichung von Vorsteuererstattungsanträgen sind nur noch bis Ende September möglich!
Anspruchszinsen
Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Körperschaft- und Einkommensteuer, die das Kalenderjahr 2017 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2018 Anspruchszinsen zu laufen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 1,38 %. Sofern der errechnete Zinsbetrag 50 € nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.
Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden, kann eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Körperschaft- oder Einkommensteuer bis zum 30. September 2018 entrichtet werden. Übermäßig hohe Anzahlungen sind allerdings nicht zielführend, da diese zu keiner Festsetzung von Gutschriftzinsen führen.
Beachten Sie bitte die Angabe eines entsprechenden Verwendungszwecks auf dem Überweisungsbeleg bei Körperschaft- und Einkommensteueranzahlungen (z.B. “K 1-12/2017″ bzw. “E 1-12/2017″), um eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten.
Herabsetzungsanträge für KSt- und ESt-Vorauszahlungen
Übersteigen die für 2018 vorgeschriebenen Vorauszahlungen die sich aus dem voraussichtlichen steuerlichen Einkommen 2018 ergebende Steuerschuld? Dann besteht noch bis 30. September 2018 die Möglichkeit, die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2018 zu beantragen. Hierzu ist dem Finanzamt gemeinsam mit dem Herabsetzungsantrag eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung zum voraussichtlichen Einkommen 2018 zu übermitteln.
Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 KStG ist der Herabsetzungsantrag unter Einbeziehung aller Gruppenmitglieder vom Gruppenträger zu stellen.
Vorsteuererstattung
Wie bereits in unserem Newsletter vom 8. Juni 2018 berichtet, endet die Frist zur Einreichung der Vorsteuererstattungsanträge für 2017 für in der EU ansässige Unternehmer am 30. September 2018.
Der Vorsteuererstattungsantrag ist über FinanzOnline einzureichen. Da mögliche Fehlermeldungen erst mit einiger Zeitverzögerung übermittelt werden, empfehlen wir, die Einreichung bereits einige Tage vor Fristende durchzuführen.