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Neues zu Pillar One und Pillar Two: Politische Einigung der G7 Staaten

Die von den OECD/G20 Staaten konzipierte globale Steuerreform, die auf den zwei Säulen „Pillar One“ und „Pillar Two“ fußt, ist durch die kürzlich erzielte politische Einigung der G7 einen Schritt näher gerückt. Aus einem am 5. Juni 2021 veröffentlichten Communiqué der G7 Finanzminister geht hervor, dass man sich auf eine teilweise Neuzuweisung von Gewinnen und eine globale Mindeststeuer in Höhe von mindestens 15% verständigen konnte. Letztes Wochenende wurde diese Einigung erneut von den Staats- und Regierungschefs der G7 beim Carbis Bay Summit bekräftigt.

Die wichtigsten Eckpunkte der Einigung

  • Pillar One und Pillar Two zielen darauf ab, den Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft zu begegnen.
  • Es soll zu einer Neuzuteilung der Besteuerungsrechte kommen, wobei bei den größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen den Marktstaaten mindestens 20% jenes Gewinnes zugeteilt werden soll, der eine 10%ige Gewinnmarge übersteigt (Pillar One; Amount A). Es wird hierbei jedoch weder spezifiziert, wie der Gewinn oder die Gewinnmarge ermittelt wird, noch wird festgelegt, ob bestimmte Branchen (beispielsweise Finanzsektor) nicht erfasst werden sollen. Zudem wurden noch keine Details zur Festlegung einer fixen Rendite für Routine-Marketing- und Vertriebstätigkeiten (Amount B) bzw. zu Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsmechanismen veröffentlicht.
  • Die OECD befasst sich seit längerer Zeit mit der Ausarbeitung dieser Vorschläge und hat bereits sogenannte „Blueprints“ herausgegeben, die technische Details adressieren. Bislang bestanden jedoch politische Divergenzen. Die Einigung der G7 führt nun dazu, dass die Arbeit an den technischen Details fortgesetzt werden kann.
  • Gemäß dem Pillar One Blueprint sollte die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten nur für bestimmte Kategorien von Geschäftstätigkeiten (automatisierte digitale Dienstleistungen und konsumenten- bzw. (end-) verbraucherorientierte Geschäfte) gelten. Die G7-Vereinbarung lässt jedoch darauf schließen, dass ein breiterer Kreis globaler Unternehmen betroffen sein könnte, sofern sie eine bestimmte Umsatzschwelle erreichen (derzeit noch nicht festgelegt, aber voraussichtlich über EUR 750 Mio.) und eine Gewinnmarge von über 10% erzielen.
  • Für international tätige Unternehmensgruppen soll zudem eine globale Mindeststeuer von mindestens 15% eingeführt werden. Ob die Mindeststeuer unterschritten und die Erhebung einer zusätzlichen Steuer bis zum Mindeststeuersatz (top-up tax) erforderlich ist, soll länderbezogen bestimmt werden (Pillar Two).
  • Die Einigung über beide Säulen soll parallel vorangetrieben werden.
  • Die Anwendung beider Regelungen soll koordiniert erfolgen.
  • Bestehende unilaterale Steuern auf digitale Dienstleistungen und ähnliche Maßnahmen sollen abgeschafft werden.

Fazit und Ausblick

In den Medien wurde die erzielte Einigung der G7 nicht zu Unrecht als „historisch“ bezeichnet. Das derzeitige internationale Steuersystem soll durch die geplanten Änderungen („Nexus-Konzept“) umfassend geändert und fortentwickelt werden. Der eigentliche Meilenstein, die politische Einigung auf Ebene der G20 Staaten, steht jedoch noch bevor. Mit Spannung ist daher das Treffen der G20 Finanzminister im Juli 2021 und der G20 Rome Summit im Oktober 2021 abzuwarten. Neben dem breiteren politischen Konsens sind derzeit auch noch zahlreiche Details zur praktischen Umsetzung ausständig. Aufgrund der Komplexität der geplanten Bestimmungen ist mit keiner allzu schnellen Implementierung zu rechnen. Auf EU-Ebene wird es in diesem Zusammenhang an der EU-Kommission liegen, eine einheitliche und unionsrechtskonforme Umsetzung beider Säulen mittels Richtline sicherzustellen.

 

Autoren: Martin Jann, Marianna Dozsa, Lisa Ramharter

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TagsBEPSG7globale MindestbesteuerungInclusive FrameworkNeuzuweisung von BesteuerungsrechtenOECDPillar 1Pillar 2Pillar OnePillar Two
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