Erhöhung der Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO)
Aufgrund der Erhöhung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank um 0,5 % ändern sich Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerdezinsen sowie Umsatzsteuerzinsen.
Die Europäische Zentralbank hat ihren Leitzins mit Wirksamkeit ab 27. Juli 2022 erhöht. Durch die Anpassungsautomatik erhöht sich somit auch in Österreich der Basiszinssatz von -0,62 % auf -0,12 %. Derzeit liegen die betroffenen Zinssätze einheitlich bei 2 % über dem Basiszinssatz.
Ab 27. Juli 2022 ergeben sich daher folgende effektive Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO):
| Stundungszinsen | § 212 Abs 2 BAO | 1,88 % * |
| Aussetzungszinsen | § 212a Abs 9 BAO | 1,88 % |
| Anspruchszinsen | § 205 Abs 2 BAO | 1,88 % |
| Beschwerdezinsen | § 205a Abs 4 BAO | 1,88 % |
| Umsatzsteuerzinsen | § 205c Abs 5 BAO | 1,88 % |
| * bis 30. Juni 2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO, danach 4,38 % | ||
Der entsprechende BMF-Erlass wurde am 26. Juli 2022 in Findok veröffentlicht.
Wenn die oben genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,- nicht erreichen, sind diese nicht festzusetzen.
Verfasst von: Eva Ebner, Valentin Strasser


