Europäische Kommission veröffentlicht MwSt-Aktionsplan
Der am 7. April 2016 präsentierte Mehrwertsteuer-Aktionsplan der Europäischen Kommission gibt Einblick in die geplanten Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Mehrwertsteuerraums.
Die EU-Kommission sieht Handlungsbedarf bei der Förderung der digitalen Wirtschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie der Reduzierung des Compliance-Aufwandes für Unternehmen und insbesondere bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Betrugs. Auf Grund dessen hat die Kommission einen Mehrwertsteuer-Aktionsplan vorgelegt, welcher folgende Maßnahmen beinhaltet:
Endgültiges europäisches Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel
Der Aktionsplan zur Mehrwertsteuer sieht zur Behebung der betrugsfördernden Schwachstellen im Mehrwertsteuer-System vor, dass grenzüberschreitende Lieferungen im Binnenmarkt wie nationale Umsätze behandelt werden. Der liefernde Unternehmer führt steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen im Bestimmungsmitgliedstaat aus. Für besonders vertrauenswürdige Unternehmer soll es eine Übergangsfrist geben, während der sie innergemeinschaftliche Lieferungen weiterhin steuerfrei beziehen können.
Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze
Derzeit müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Steuersätze an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Künftig soll eine von zwei Optionen mehr Flexibilität bringen:
- Beibehaltung des Normalsteuersatzes von mindestens 15 % und regelmäßige Überprüfung dieses Verzeichnisses der Gegenstände und Dienstleistungen, für die die reduzierten Steuersätze anwendbar sind.
- Abschaffung des Verzeichnisses der Gegenstände und Dienstleistungen mit den reduzierten Steuersätzen.
Weitere Maßnahmen
Kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der Behörden in der gesamten EU, um den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug im Umfang von derzeit rund 50 Mrd Euro signifikant (d.h. um ca. 80 %) einzudämmen. Vor allem die Instrumente für den Austausch von Informationen über Betrugsmuster sollen weiter gestärkt werden.
Webportal
Im Mittelpunkt steht dabei die Vereinfachung des Systems der Steuererhebung (Einführung eines EU-weiten Webportals) bei gleichzeitiger Beibehaltung des Bestimmungslandprinzips für grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Vereinfachung des digitalen Binnenmarkts
Die Kommission wird im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorlegen. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass elektronische Veröffentlichungen in den Genuss der selben ermäßigten Steuersätze kommen wie physische Veröffentlichungen (z.B. 10 % USt auch für E-Books).
Für das Jahr 2017 kündigt die Kommission ein sogenanntes „Paket zur Mehrwertsteuervereinfachung“ an, welches sich vor allem die Förderung des Wachstums von KMU zum Ziel setzt.
Ausblick
Nun beginnt der Prozess, in dem sich das Europäische Parlament und der Rat in Absprache mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bezüglich der in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen beraten wird. Mit einer Konkretisierung der angedachten Schritte ist im Laufe der kommenden Jahre zu rechnen.