PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

Sozialpläne: VwGH zur Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungen als Betriebsausgabe

Unternehmen, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Sozialpläne verhandeln, konnten bislang den Aufwand nicht gesichert kalkulieren: Es war strittig, ob freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer im System Abfertigung neu tatsächlich zur Gänze nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind (siehe Steuernachrichten vom 25. August 2020). Der VwGH hat nun entschieden (VwGH 7.12.2020 Ro 2020/13/0013-4) und geht von einer teilweisen Abzugsfähigkeit aus. Die Umsetzung der Auslegung ist in der Praxis mit Hindernissen verbunden.

Die Kernaussagen des VwGH

  • Freiwillige Abfertigungen unterliegen dem Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 8 EStG, egal ob sie an Mitarbeiter im System Abfertigung alt oder im System Abfertigung neu geleistet werden. Das gilt auch dann, wenn sie im Rahmen von Sozialplänen gewährt werden.
  • Das Abzugsverbot sieht vor, dass freiwillige Abfertigungen nur soweit abzugsfähig sind, als sie beim Arbeitnehmer mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern sind. Damit soll eine nach der Dauer der Dienstzeit gestaffelte Obergrenze für die Abzugsfähigkeit vorgesehen werden, die analog zu den lohnsteuerlich begünstigten Beträgen zu berechnen ist.
  • Freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung neu können beim Arbeitnehmer nicht mit 6% besteuert werden. Das soll aber nicht dazu führen, dass sie zur Gänze vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind. Der abzugsfähige Betrag ist in diesen Fällen nach den gleichen Ermittlungsvorschriften zu bestimmen wie im System Abfertigung alt (nach § 67 Abs 6 Z 1 bis 6 EStG).

Ermittlung der abzugsfähigen Beträge

Freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung alt:

    • Die Ermittlung des abzugsfähigen Betrags deckt sich mit der Ermittlung des beim Arbeitnehmer begünstigt besteuerten Betrages – der mit 6% besteuerte Teil der freiwilligen Abfertigung ist auch als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Freiwillige Abfertigung im System Abfertigung neu:

    • Der abzugsfähige Betrag muss analog zum System Abfertigung alt ermittelt werden.
    • Viertelregelung: Diese abzugsfähige Komponente hängt von den laufenden Bezügen des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate, gedeckelt mit dem Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage ist jedenfalls abzugsfähig (im Jahr 2021: max. EUR 49.950).
    • Zwölftelregelung: Inwieweit dienstzeitabhängig ein zusätzlich abzugsfähiger Betrag berücksichtigt werden kann, hängt davon ab, für welche Zeiträume während der Dienstzeit ausbezahlte (freiwillige) Abfertigungen, Übertragungsbeträge an eine BV-Kasse im Falle eines Übertritts in das neue Abfertigungssystem, Abfertigungen aus BV-Kassen und bestehende Ansprüche auf Abfertigung auch gegenüber einer BV-Kasse nachgewiesen werden können. Für Vordienstzeiten von früheren Arbeitgebern wird es in der Praxis häufig nicht möglich sein, diese Nachweise zu erhalten. Auch für zusammenhängende Dienstzeiten im eigenen Unternehmen hat der Arbeitgeber ohne Mitwirkung des Arbeitnehmers keine Information zum Abfertigungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber der BV-Kasse. Es spricht viel dafür, die vom Arbeitgeber an die BV-Kasse geleisteten Beiträge und Übertragungsbeträge anzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob das BFG den VwGH im Zuge der Entscheidung der derzeit anhängigen Fälle interpretieren und die Umsetzung konkretisieren wird.

Ermittlung der abzugsfähigen Beträge nach der Zwölftelregelung:

    • Der abzugsfähige Betrag hängt von den nachgewiesenen Dienstzeiten und den laufenden Bezügen des jeweiligen Dienstnehmers ab (siehe Tabelle). Er ist gedeckelt mit der 3-fachen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage x dienstzeitabhängiger Faktor (im Jahr 2021 für 25 Dienstjahre: max. EUR 199.800)
    • Der unter Berücksichtigung der Deckelung ermittelte dienstzeitabhängige Betrag ist um während der nachgewiesenen Dienstzeit erhaltene (auch freiwillige) Abfertigungen, Übertragungsbeträge an BV-Kassen, Abfertigungen aus BV-Kassen, sowie bestehende Ansprüche auf Abfertigung gegenüber dem Arbeitgeber und bestehende Ansprüche auf Abfertigung gegenüber BV-Kassen (bzw nach vielfach vertretener Interpretation[1] um die an die BV-Kassen in der nachgewiesenen Dienstzeit geleisteten Beiträge) zu kürzen.

Hinweise für die Praxis

  1. Im Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen ist es zu spät: Stellen Sie sicher, dass schon bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die benötigten Nachweise vom Arbeitnehmer eingeholt werden, wenn freiwillige Abfertigungen ausbezahlt werden.
  2. Kontaktieren Sie Ihren Softwareprovider: häufig sind Anpassungen notwendig, damit die Personalverrechnungssoftware Hilfswerte für die Ermittlung der abzugsfähigen Beträge für Arbeitnehmer im System Abfertigung neu liefert. Auch die über die Dienstzeit im Unternehmen kumulierte Summe der geleisteten BV-Beiträge je Arbeitnehmer sollte im System mitgeführt werden.
  3. Für aktuelle Körperschaftsteuerberechnungen und offene Verfahren ist dieses VwGH-Erkenntnis bereits zu berücksichtigen. Für die Vorjahre hängt die empfohlene Vorgehensweise von der bisher angewendeten Auslegung ab. Prüfen Sie, ob eine Bescheidkorrektur zu Ihren Gunsten noch möglich ist.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Berechnungslogik und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Rechtsmittelverfahren.

 

Autoren: Alexandra Platzer, Benedikt Hörtenhuber

 

[1] Daxkobler/Shubshizky, Freiwillige Abfertigungen und Sozialplanzahlungen als Betriebsausgaben, ASoK 2021, 33; Platzer/Jann Abzugsverbot und freiwillige Abfertigungen – Anwendungsprobleme der Interpretation durch den Verwaltungsgerichtshof, ÖStZ iE.

FB twitter Linkedin
TagsAbzugsverbotBetriebsausgabefreiwillige AbfertigungSozialplanVwGHZwölftelregelung
Foto von Alexandra Platzer
Alexandra Platzer Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • People & Organisation
  • Rechtsprechung

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • Änderungen beim FinanzOnline-Login ab 1. Oktober 2025
  • EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
  • Zinsen, Herabsetzungsantrag und Vorsteuererstattung bis 30. September 2025
  • Offenlegung des Jahresabschlusses bis 30. September 2025
  • Wichtige Neuerungen zur Forschungsprämie: Begutachtungsentwurf FoPR 2025

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo