COVID-Erleichterungen mit Deutschland zum pandemiebedingten Homeoffice laufen aus
Die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland sieht pandemiebedingte Sonderregelungen bei der Anwendung des DBA vor. Demnach begründet der in Deutschland ansässige Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Österreich, wenn sein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice tätig ist.
Die COVID-Erleichterung ist für pandemiebedingte Homeoffice-Arbeitstage seit 11. März 2020 anwendbar. Da die Eindämmungsmaßnahmen bzgl. des COVID-19-Pandemiegeschehens weitgehend auslaufen, gelten die Erleichterungen im Verhältnis zu Deutschland nur noch bis 30. Juni 2022. Spätestens mit dem Auslaufen der Sonderregelungen am 30. Juni 2022 müssen sich in Deutschland ansässige Unternehmen bei grenzüberschreitenden Homeoffice-Tätigkeiten einer zunehmend schärferen BMF-Sicht zum Begründen einer Homeoffice-Betriebsstätte in Österreich stellen.