Energieforschung 2025: Innovationen für eine grüne Zukunft
Neue Ausschreibung im Bereich der Energieforschung
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und der Klima- und Energiefonds haben ein umfangreiches Förderprogramm ins Leben gerufen, um bahnbrechende Innovationen im Energiebereich zu unterstützen.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie auf F&E Themen spezialisierte Unternehmen bzw. Organisationen zur grünen Transformation beitragen können. Ob Energieerzeugung, Wasserstofftechnologien oder die digitale Transformation der Energiewende – Projekte sollen einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz liefern.
Unterstützt werden Energieinnovationen, die sowohl den österreichischen als auch den Exportmarkt bedienen und aktiv zum Klimaschutz beitragen. Das gesamte Förderbudget beträgt 16,9 Mio. Euro, und es wird eine Erhöhung durch zusätzliche Mittel aus dem Jahresprogramm 2025 des Klima- und Energiefonds angestrebt.
Ziele der Ausschreibung Energieforschung 2025
Die Ausschreibung richtet sich an Forschende und Entwickler, die bedeutende Innovationen und Lösungen im Energiebereich anstreben und über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz liefern.
Die Ausschreibung Energieforschung 2025 soll zur Weiterentwicklung der fünf im Umsetzungsplan zum FTI-Schwerpunkt Energiewende definierten Themenschwerpunkte mit insgesamt 16 Innovationsthemen beitragen. Dabei sind folgende Querschnittsanforderungen integrale Bestandteile:
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- Nachhaltige Wertschöpfungsketten und Stärkung des Produktionsstandorts: Die Stärkung regionaler Lieferketten und Produktionsstandorte verbessert die ökonomische Leistungsfähigkeit und reduziert gleichzeitig die Umweltbelastung.
- Kreislaufwirtschaft und Versorgungssicherheit: Die effiziente Nutzung von Ressourcen minimiert Umweltbelastungen und gewährleistet gleichzeitig die Versorgungssicherheit, insbesondere durch die Förderung von Recycling und Wiederverwertung.
- Gesellschaftliche Transformation: Innovationen und Technologien, die den Bedürfnissen und Werten der Gesellschaft entsprechen, erreichen eine breite Akzeptanz und Beteiligung an der Energiewende.
Unterstützt werden Projekte der angewandten Forschung mit Technologiereifegraden (TRL) 3-7. In begründeten Ausnahmefällen ist die Förderung bis Technologiereifegrad 8 – kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte – möglich, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Geförderte Projektvorhaben
Das eingereichte Projektvorhaben muss sich vorrangig auf einen der nachfolgend definierten Schwerpunkte bzw. zugrundeliegenden Forschungsthemen beziehen. Projektvorhaben werden durch unterschiedliche Förderungs- /Finanzierungsinstrumente gefördert, einige wichtige Beispiele:
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- Sondierungen (Vorstudie für F&E-Projekt) bis max. 250.000 Euro, max. 80% Förderungsquote
- Kooperative F&E Projekte (Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung) mind. 100.000 bis max. 2 Mio. Euro, max. 85% Förderungsquote
- Kooperative Leitprojekte (Industrielle Forschung und/oder Experimentelle Entwicklung) mind. 2 Mio. Euro, max. 85% Förderungsquote;
Die folgenden Schwerpunkte werden gefördert:
1. Energieerzeugungs- und Speichertechnologien:
Ziel ist die Erhöhung der Wirkungsgrade von Energieerzeugungs- und Speichertechnologien, die Skalierbarkeit, die Senkung der Herstellungskosten, die Optimierung über den gesamten Lebenszyklus sowie die effektive Systemintegration.
2. Wasserstoff, erneuerbare Gase und Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS):
Ziel ist die Entwicklung und Skalierung von energieeffizienten Verfahren, Technologien und Komponenten, die zur kostengünstigen Erzeugung, Transport, (saisonalen) Speicherung und Nutzung von Wasserstoff und erneuerbaren Gasen aus Bioabfällen und nachwachsenden Rohstoffen beitragen, sowie deren Integration in Infrastrukturen. Darüber hinaus wird die Entwicklung kostengünstiger Ansätze zur Abscheidung und Reinigung, zum Transport, zur Nutzung sowie Zwischen- oder Langzeitspeicherung (mind. 35 Jahre) von Kohlenstoff unterstützt.
3. Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten und klimafitten Energiesystemen:
Ziel ist die Neu- und Weiterentwicklung von Technologien für den sicheren und flexiblen Betrieb von Energienetzen und -systemen (inkl. Sektorkopplung) mit stark wachsenden Mengen wetterabhängiger, nur bedingt regelbarer erneuerbarer Energien.
4. Digitale Transformation der Energiewende:
Ziel ist die (Weiter-)Entwicklung von Hardware, Methoden, Verfahren und Algorithmen, um eine effiziente Datenerzeugung, -bereitstellung und -analyse für die Digitalisierung des Energiesystems zu ermöglichen sowie die Cyberresilienz von Energietechnologien zu stärken.
5. Effiziente Energieumwandlung:
Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Funktionalität von Endverbrauchstechnologien (Haushaltsgeräte, Heizungs- und Klimaanlagen, Beleuchtung, Bürogeräte etc.) und (industriellen) Produktionstechnologien.
6. Gesellschaftliche Transformation (Akzeptanz und Partizipation):
Ziel ist, alle gesellschaftlichen Potenziale für die Energiewende zu nutzen, im Sinne einer verstärkten sozio-technischen Transformation. Durch die Orientierung am Nutzen für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter oder weiteren Vielfältigkeitsaspekten werden bedarfsgerechte und personalisierte Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickelt.
7. Systemanalysen – F&E-Dienstleistungen:
7.1. F&E-Dienstleistung 1: mittels Forschungsinfrastrukturen im Bereich Wasserstoff, soll das Potenzial bzw. die Kosten/der Nutzen eines Ausbaus von Forschungsinfrastruktur im Bereich Wasserstoff analysiert und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden.
7.2. F&E-Dienstleistung 2: FTI-Fahrplan für Technologien zur CO2-Abscheidung, -Transport, -Nutzung sowie Speicherung und Negativemissionstechnologien aus Österreich. Ziel ist die systematische Identifikation, Bewertung und Priorisierung vielversprechender Technologiepfade zur CO₂-Abscheidung, -Transport, -Nutzung und -Speicherung sowie CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre basierend auf technischen Senken (NET – Negativemissionstechnologien) für Österreich mit hohem Exportpotenzial.
Nicht gefördert werden F&E Vorhaben, die thematisch bereits durch andere laufende Förderungen abgedeckt sind wie zB Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilität und Verkehr, Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt, Transformation der Industrie, Leuchttürme der Wärmewende.
Zwei Einreichfristen:
Erste Einreichfrist: Mittwoch, 25. Juni 2025, 12:00 Uhr (für Schwerpunkte 1 bis 5 und 7)
Zweite Einreichfrist: Mittwoch, 12. November 2025, 12:00 Uhr (für Schwerpunkte 1 bis 6 und Leitprojekte).
Falls eine Antragseinreichung zur ersten Frist geplant war, der Antrag jedoch nicht fristgerecht fertiggestellt und eingereicht wurde, kann eine neue Einreichung zur zweiten Frist (12. November 2025) erfolgen.
Einreichung: Erfolgt ausschließlich elektronisch über das eCall System der FFG.
Für weitere umfassende Informationen und Beratung zu Ihrer Einreichung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für spezifische Fragen zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft der Energiegestaltung voranzutreiben!
Verfasst von: Daniela Stastny, Viktoria Molnar