Vorgehensweise bei der Vorschreibung der KESt bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Das BMF veröffentlichte am 5. Oktober 2015 eine Information, wonach bei verdeckten Ausschüttungen primär die ausschüttende Gesellschaft zur Haftung für die KESt heranzuziehen ist. Diese aktuelle BMF-Info hebt eine Information vom 30. März 2015 auf, mit welcher noch festgelegt wurde, dass die KESt bei verdeckten Ausschüttungen vorrangig dem Empfänger der Kapitalerträge vorzuschreiben ist. Verwaltungspraxis alt […]

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KESt-Vorschreibung bei verdeckten Ausschüttungen

Am 30. März 2015 hat das BMF eine Information veröffentlicht, mit welcher die Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Vorgehensweise bei der Vorschreibung von KESt bei verdeckten Ausschüttungen grundlegend verändert wird. Die Finanzverwaltung stellt darin klar, dass die Vorschreibung der KESt in solchen Fällen primär an den Empfänger der Kapitalerträge und nur in Ausnahmefällen subsidiär an […]

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