Neue Sorgfalts- und Berichtspflichten bei Ein- und Ausfuhren ab 1. Jänner 2025
Mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) schrittweise in Kraft. Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen Unternehmer die betroffenen Erzeugnisse nicht in Verkehr bringen oder ausführen. Die EUDR löst die derzeit geltende EU-Holzhandelsverordnung (EU) 995/2010 ab. Ziel der EUDR ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die weltweite Entwaldung und Waldschädigung, die […]
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