Update Doppelbesteuerungsabkommen 2017
In 2017 trat das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Island in Kraft. Darüber hinaus wurden Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein und Luxemburg rechtswirksam.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Island in Kraft
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Island ist mit 1. März 2017 in Kraft getreten. Zuvor bestand kein DBA zwischen Österreich und Island.
Das Abkommen findet Anwendung auf
- alle Quellensteuern, die am oder nach dem 1. Jänner 2017 gezahlt werden sowie
- alle übrigen Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Jänner 2017 erhoben werden.
Inhaltlich entsprechen die wesentlichen Bestimmungen dem Entwurf. Lesen Sie dazu bitte unseren Tax Newsletter vom 13. September 2016.
Anpassungen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein in Kraft
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wurde durch ein Abänderungsprotokoll angepasst. Dadurch wurde einerseits der Umfang der vom Begriff des öffentlichen Dienstes umfassten Personen erweitert. Andererseits wurden die Regelungen zur Abkommensberechtigung vor dem Hintergrund des neuen OECD-Standards betreffend Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung (BEPS) angepasst. Die Regelung soll eine „missbräuchliche“ Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen verhindern.
Das Abänderungsprotokoll trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die Änderungen zum öffentlichen Dienst sind aber bereits für alle Zeiträume ab dem 1. Jänner 2015 anzuwenden. Alle anderen Änderungen finden Anwendung für die Zeiträume ab dem 1. Jänner 2017.
Anpassungen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg in Kraft
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg wurde durch das Abänderungsprotokoll vom 7. Juli 2009 in Sachen Informationsaustausch angepasst. Dieses Abänderungsprotokoll wurde nun durch einen Notenwechsel weiter abgeändert. Damit sollte der OECD-Standard betreffend steuerlicher Transparenz und Amtshilfebereitschaft hergestellt werden.
Die Änderungen traten mit 1. März 2017 in Kraft und finden auf alle Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. Jänner 2011 beginnen.