Erinnerung: Frist für die WiEReG-Meldung bis spätestens 1. Juni 2018
Am 15. Jänner 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten und verpflichtet Rechtsträger mit Sitz in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und bis 1. Juni 2018 erstmals an das Register zu melden.
Mit dem WiEReG wurden für Rechtsträger mit Sitz im Inland umfassende Sorgfalts- und entsprechende Meldeverpflichtungen in Hinblick auf deren wirtschaftliche Eigentümer eingeführt.
Rechtsträger sind verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen bzw. zu identifizieren und erstmals bis 1. Juni 2018 an ein neu geschaffenes Register zu melden. Für Neugründungen ab Anfang Mai 2018 gilt eine Frist von vier Wochen für die Erstattung der Meldung. Etwaige relevante Änderungen sind innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis an das Register zu melden.
Die Meldung kann wie folgt erstattet werden:
- Durch den Rechtsträger selbst:
Da die Meldung zwingend über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) erfolgen muss, sollten eine Registrierung sowie die Vergabe von Zugangsberechtigungen rechtzeitig erfolgen.
- Durch einen befugten Parteienvertreter (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater):
In diesem Fall erfolgt die Meldung über den USP-Zugang des Parteienvertreters.
Unterstützung durch PwC
Als Parteienvertreter verfügen wir über einen USP-Zugang und unterstützen Sie gerne:
- Wir analysieren Ihre Beteiligungsstruktur und unterstützen Sie bei der Ermittlung des/r wirtschaftlichen Eigentümer/s und der aufzubewahrenden Dokumentation.
- Wir erheben die zu meldenden Daten mittels einer Anforderungsliste, auf deren Basis wir ab 2. Mai 2018 die Meldungen für Sie vornehmen werden.
- Wir unterstützen Sie beim Monitoring des Registerstands bzw. der jährlichen Überprüfung und etablieren – bei Bedarf – Compliance-Prozesse mit Ihnen.
- Wenn Sie selbst den Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei (AML) unterliegen und somit zur Einsicht in das Register berechtigt sind, unterstützen wir Sie auch gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung des Registers für AML Zwecke sowie der Anpassung und Synchronisierung ihrer Compliance-Prozesse.
Nähere Informationen zum WiEReG finden Sie bitte in unserem Newsletter vom 31.01.2018.
Disclaimer:
Bitten beachten Sie, dass dieser Newsletter nur allgemeine bzw. verkürzt dargestellte Informationen enthält und eine detaillierte Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.