Kommission legt Vorschlag zur Vereinfachung der Quellensteuer-Verfahren in der EU vor („FASTER“)
Am 19. Juni 2023 hat die Kommission einen (ersten) Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung der Verfahren iZm Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden veröffentlicht, der derzeit folgende Kernelemente enthält:
Digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC)
Zukünftig soll in der gesamten EU eine einheitliche digitale Ansässigkeitsbescheinigung gültig sein, die innerhalb von einem Arbeitstag zur Verfügung stehen und zumindest 1 Jahr gültig sein soll.
Schnellverfahren für die „Entlastung an der Quelle“ und ein „Schnell-Erstattungssystem“
Die Mitgliedstaaten sollen zumindest ein Schnellverfahren umsetzen, können sich aber auch für eine Kombination entscheiden: Beim Entlastungsverfahren an der Quelle richtet sich der zum Zeitpunkt der Zahlung angewandte Steuersatz direkt nach den geltenden Bestimmungen des DBA. Beim Schnell-Erstattungsverfahren erfolgt die erste Zahlung unter Berücksichtigung des lokalen Quellensteuersatzes des Mitgliedstaates, in dem die Dividenden oder Zinsen gezahlt werden. Die Erstattung von zu viel gezahlter Steuern soll innerhalb von 50 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zahlung erfolgen.
Standardisierte Meldepflicht
Zertifizierte Finanzintermediäre sollen zukünftig die Zahlung von Dividenden oder Zinsen an die zuständige Steuerverwaltung melden. Insbesondere große EU-Finanzintermediäre sollen verpflichtet werden, sich in ein nationales Register zertifizierter Finanzintermediäre einzutragen und die standardisierten Meldungen durchführen.
Ausblick
Die Kommission sieht derzeit ein durchaus ambitioniertes In-Kraft-Treten per 1. Jänner 2027 vor. Der Umsetzungsprozess bleibt abzuwarten. Diesen Sommer läuft die öffentliche Konsultation.
Spannend ist auch die Impact-Analyse der Kommission: Derzeit verzichten rund 70% der Kleinanleger auf einen Erstattungsantrag und 30% der Kleinanleger verkaufen ausländische Anteile aufgrund der Komplexität der Erstattung. Im Rahmen der Umsetzung wird für die Mitgliedstaaten mit einem Mindereinkommen von rund EUR 2,2 Mrd gerechnet.